K. o. – Tropfen und „Liquid Ecstasy“ (GHB /GBL)

GBL ist eine Vorläufersubstanz von GHB (auch als „Liquid Ecstasy“ bezeichnet) und wird als Lösungsmittel eingesetzt. Der Umgang mit GHB ist nur unter kontrollierten Bedingungen als Arzneimittel erlaubt. Wegen der eindeutigen Gesundheitsgefahren wird vor dem Konsum von GBL oder von GHB ohne ärztliche Kontrolle gewarnt.

K. o. – Tropfen und „Liquid Ecstasy“ (GHB /GBL)

Bei Überdosierungen kann es zu Atemlähmungen und somit zum Tod kommen. Besonders gefährlich ist der Mischkonsum zwischen Alkohol und GBL/GHB. Bei dieser Mischung können auch schon kleine Mengen der Substanz eine Atemlähmung (mit evtl. Todesfolge) auslösen.

Was ist GHB / GBL?

GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure) ist eine körpereigene Substanz, welche im Gehirn als Botenstoff fungiert, Wach- und Schlafzustände regelt und Wachstumshormone stimuliert.

GHB fällt als synthetisch hergestellter Stoff seit dem 1. März 2002 in Deutschland unter die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften.

Der jegliche Umgang mit der Substanz ist für die Allgemeinheit verboten. Nur als verkehrsfähiges Arzneimittel kann es unter kontrollierten Bedingungen vom Arzt verschrieben werden. Eine medizinische Verwendung ist als Narkosemittel und zur Behandlung der Narkolepsie (Störung der Schlaf- und Wach-Rhythmik) möglich.

GBL (Gamma-Butyrolacton) als Vorläufersubstanz von GHB unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz. GBL wird synthetisch hergestellt und zumeist von der chemischen Industrie als Lösungsmittel (Farbentferner, Reinigungsmittel) verwendet. Im menschlichen Körper wird GBL zu GHB umgewandelt.

Warnung !!

Der Mono-Konsum von GHB/GBL kann  - vor allem in höheren Dosen - Atemlähmungen mit evtl. Todesfolge hervorrufen. Die kritische Dosishöhe lässt sich ohne Messinstrumente schwer einschätzen. Verunreinigungen mit anderen schädlichen Substanzen sind zudem ohne klinische Prüfung oder pharmazeutische Kontrolle nicht auszuschließen.

Der Konsum von GHB/GBL zusammen mit Alkohol, Opiaten oder anderen die Atmung beeinträchtigen legalen und illegalen Drogen verstärkt die Gefahr einer Atemlähmung mit evtl. Todesfolge um ein vielfaches.

Gleiche Gefährdung gilt bei der Einnahme von Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Barbiturate, Benzodiazepine) oder von Antihistaminika (antiallergisches Medikamente) in Verbindung mit GHB/GBL.

Bei mehreren KonsumentInnen hat dieser Mischkonsum zu Atemlähmungen bis hin zum Erstickungstod geführt.

Wechselwirkung HIV-Medikamente und GHB/GBL:
Ebenfalls lebensgefährliche Verstärkung bei Mischkonsum zwischen antiretroviralen-Medikamenten (Proteasehemmer z.B. Kaletra, Reyataz, Crixivan, Norvir, Invirase)  in
Kombination mit GHB/GBL:  Lebensgefährliche Verstärkung der GHB/GBL-Wirkung (Atemdepression, Koma, epileptische Anfälle) möglich - schon bei geringer Dosis!

GHB/GBL Missbrauch mit anschließenden Vergewaltigungsdelikten

In den letzten Jahren sind in den Medien wiederholt Berichte über den kriminellen Gebrauch von GHB/GBL als sogenannte K.O.-Tropfen mit anschließenden Vergewaltigungsdelikten zur Sensation geworden.

Während die Angaben in der Jugendszene meist auf "ich habe gehört" o.ä. beruhen, berichten landesweit einzelne Beratungs- oder Polizeistellen von Hilfeanfragen oder Ermittlungen in Einzelfällen.

Die Drogenhilfe Köln nennt eine Zahl von ca. 30 Frauen, die sich pro Jahr in Bezug auf K.o. – Tropfen (möglicherweise GBH/GBL) telefonisch oder über eine verschlüsselte Online-Beratung melden. Auch Frauenberatungsstellen und das Rechtsmedizinische Institut in Köln berichten über einer Häufung von Anfragen potentieller Opfer. Ähnliche Rückmeldungen gibt es seitens einiger Polizeidienststellen.

Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass es nicht klar ist, ob es sich bei den sog. K.o. – Tropfen immer um die Substanz GBL handelt. GBL hat einen spezifischen Geschmack (salzig und seifig) und ist deshalb eigentlich nur in Getränken mit starkem Eigengeschmack unbemerkt konsumierbar. Da GBL/GBH schnell vom Körper abgebaut wird, ist der Nachweis auf diese spezielle Substanz ebenfalls recht schwierig.

Generell geht das Landeskriminalamt von einer Erhöhung von K.o. – Tropfen Übergriffen aus und zwar sowohl in der Kneipen- und Discoszene als auch im privaten Umfeld, wobei gewiss nicht alle Fälle erfasst sind und auch nicht klar ist, welche speziellen Substanzen dabei eingesetzt wurden.

"K.O.cktail? Fiese Drogen im Glas" – Tipps vom Frauennotruf Aachen:

 - Lass Dein Glas nie unbeobachtet
- Nimm kein offenes Getränk von Leuten an, die Du nicht kennst
- Wenn Du Dich unwohl fühlst oder wenn Dir schlecht wird, sprich Freunde und Personal (z.B. in Kneipen oder Discotheken) an
- Kümmere Dich um Freundinnen und Freunde, die zuviel getrunken haben
- Zögere nicht, die Disco oder eine Feier zu verlassen, wenn Du Dich dort nicht sicher fühlst
- Rufe im Zweifel die Polizei an.

Opfer sollten sich nicht schämen, möglichst umgehend die Polizei einzuschalten und einen Arzt zu konsultieren, da die Substanzen nur wenige Stunden nachweisbar sind.

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