Hans-Jürgen Dittrich, Kriminalhauptkommissar und Operschutzbeauftragter der Kreispolizeibehörde Coesfeld, erklärt dazu:

"Die so geregelte Hilfe für Täter zur Lösung der Suchtprobleme ist hier aber nur die eine Seite. Insbesondere geht es auch darum, die sich ständig wiederholende Fälle zu verhindern und dadurch besonders den Opfern zu helfen und gleichzeitig gestiegenen Fallzahlen häuslicher Gewalt entgegen zu wirken. Dabei soll aus polizeilicher Sicht auch die Chance genutzt werden, dass die Täter durch eine "Wohnungsverweisung" oder eine "Ingewahrsamnahme" in einer ungewöhnlichen und sicher auch belastenden Situation sind und sie gegenüber diesen Hilfsangeboten – insbesondere wenn sie von den Beratungsstellen direkt und zeitnah angesprochen werden – offener sein dürften als sonst. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich eine entsprechende Bereitschaft und das Nutzen des Angebots auch positiv für das Strafverfahren auswirken kann."

Hilfe bei Suchtproblemen und häuslicher Gewalt

Zu den Fällen häuslicher Gewalt mit Suchtproblemen als Tathintergrund hat die Kreispolizeibehörde Coesfeld zusammen mit den Suchtberatungsstellen, dem Gesundheitsamt und anderen Hilfeeinrichtungen im Kreis Coesfeld am 01.01.2008 ein Kooperationsprojekt gestartet.

Polizei startet Kooperationsprojekt im Kreis Coesfeld

Dazu wurde jetzt vom Landrat Konrad Püning gemeinsam mit sieben am Verfahren beteilig-ten freien Trägern und Behörden eine vertragliche Vereinbarung unterzeichnet.

Seit Beginn des Jahres unterbreitet die Polizei kreisweit den Tätern oder Tatverdächtigen in Fällen häuslicher Gewalt bei erkennbaren Suchtproblemen verstärkt das Angebot, die örtli-chen Suchtberatungsstellen von AWO oder Caritasverband gezielt zur verlässlichen Klärung und Hilfe einzuschalten. Von dort aus werden nach kurzfristiger Kontaktaufnahme und Bera-tung notwendige Behandlungsmaßnahmen eingeleitet. Dazu kann auf weiterführende Hilfen von anderen Stellen wie z.B. von Interkulturelle Begegnungsprojekte e.V. oder Haus Maria Veen zurückgegriffen werden.
Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft des Täters zur Mitwirkung und zur Annahme des Beratungsangebotes. Lassen sich auf diesem Wege aufgrund der Suchtprobleme oder einer anderen psychischen Erkrankung erhebliche Fremd- oder Selbstgefährdungen nicht abwen-den, kann der Sozialpsychiatrische Dienst der Kreisgesundheitsbehörde eingeschaltet wer-den und die Betroffenen aufsuchen, notwendige Hilfe sicherstellen oder weitere Schutzmaß-nahmen veranlassen.

Vorläufer für das jetzt kreisweit vereinbarte Verfahren ist die in Dülmen bereits praktizierte Zusammenarbeit der Polizei mit der AWO Drogenberatung in dieser Sache. Hintergrund sind die polizeilichen Erfahrungen, dass in einer Vielzahl der Fälle häuslicher Gewalt ein enger Zusammenhang mit dem übermäßigem Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln festzustellen war, so dass häufig ein Suchthintergrund oder zumindest eine Suchtgefährdung vermutet wurde. Vorbild für das gemeinsame Vorgehen ist die seit 2004 im Kreis Coesfeld eingerichtete Vermittlung von Hilfen für Frauen als Opfer häuslicher Gewalt in Zusammenar-beit zwischen der Kreispolizeibehörde, Frauen e.V. und dem Sozialdienst katholischer Frau-en e.V..

An der Entwicklung und Durchführung der Vereinbarung sind verschiedene Dienste und Stel-len in Trägerschaft von AWO Münsterland-Recklinghausen, Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., Interkulturelle Begegnungsprojekte e.V., Frauen e.V., Haus Maria Veen sowie der Kreispoli-zeibehörde Coesfeld und der Gesundheitsbehörde des Kreises beteiligt. Das Projekt soll zunächst im Jahre 2008 erprobt und die Umsetzung in einer begleitenden Arbeitsgruppe gemeinsam ausgewertet werden.


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